Antrag: Bebauungsplan KSK - Hennef Innenstadt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bitten wir Sie den nachfolgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten. Zudem verweisen wir auf die Dringlichkeit des Antrags. Aufgrund dessen sollte der Punkt 3 des Antrages umgehend angegangen werden:
1. Für den Bereich Frankfurter Straße / Lindenstraße / Mozartstraße wird ein Bebauungsplan erstellt.
2. Für diesen Bereich wird eine Veränderungssperre beschlossen.
3. Die Veränderungssperre wird, aufgrund der gegebenen Dringlichkeit, in Abstimmung mit den Fraktionen, per Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht.
Begründung:
Für den innerstädtischen Bereich Frankfurter Straße / Lindenstraße / Mozartstraße existiert kein Bebauungsplan. Auf dieser Fläche befindet sich an der Frankfurter Straße die Filialdirektion der Kreissparkasse. Diese umfasst bis hin zum Ladenlokal „Apollo-Optik“ auch alle dazugehörigen Flächen inklusive des Parkplatzes bis zur Mozartstraße. Dieses sehr große innerstädtisches Areal befindet sich vollständig im Eigentum der Kreissparkasse.
Die Kreissparkasse plant auskunftsgemäß die vollständige Überbauung dieser Fläche. Ohne die Erstellung eines Bebauungsplanes ist eine Beteiligung der Politik oder der interessierten Bevölkerung nicht möglich. Aus unserer Sicht ist durch die verwaltungsinterne Bearbeitung eines Bauantrages über die Art und Weise einer Bebauung, über die Baudichte oder über die Anzahl von Stellplätzen auf einer solch großen und wichtigen innerstädtischen Fläche nicht im Rahmen eines Verwaltungsaktes zu entscheiden. Wir erachten eine umfassende Transparenz als erforderlich. Dies ist jedoch allein durch die Erstellung eines Bebauungsplanes möglich.
Da die Kreissparkasse bereits in die Planungen eingestiegen ist, scheint uns das Erlassen einer Veränderungssperre die einzige Möglichkeit zu sein, vor Einreichen eines Bauantrages in ausreichender Weise einen Bebauungsplan aufstellen und diskutieren zu können. Der Planungsausschuss ist hier das richtige Gremium.
Da der Bauantrag ja jederzeit eingereicht werden kann, ist im Rahmen einer mit den Fraktionen abgestimmten Dringlichkeitsentscheidung über die zu verhängende Veränderungssperre eine Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Antrag als Download