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Offener Brief: Klarheit bei den Verantwortlichkeiten im Hennefer Haushalt

Zum missverständlicher Artikel in der Rundschau von Ende April: Die Verantwortung für das Haushalts-Chaos liegt im Rathaus!

Ein Bericht von Ende April der Rundschau zum beanstandeten Nachtragshaushalt ist leider völlig missverständlich formuliert und erweckt den falschen Eindruck, der Stadtrat habe hier fehlerhaft gearbeitet.

Wir stellen klar: Nicht der Rat hat Fehler gemacht, sondern die Verwaltungsführung!

Von Florian Zillger, stellvertretender Vorsitzender der FDP Hennef

Liebe Henneferinnen und Hennefer,

der Bericht über die Beanstandung des Hennefer Nachtragshaushalts durch die Kommunalaufsicht in der Rundschau vom 29.04.2026 vermittelt leider einen völlig falschen Eindruck bezüglich der Verantwortlichkeiten. Wenn die Schlagzeile titelt, der Rat müsse das „Zahlenwerk neu beschließen“, suggeriert dies, die gewählten Bürgervertreter hätten hier mangelhafte Arbeit geleistet. Dem ist nicht so!

In der kommunalen Haushaltssystematik muss man klar zwischen der Aufstellung und dem Beschluss unterscheiden. Gemäß der Gemeindeordnung NRW liegt die Verantwortung für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs sowie für dessen rechtssichere Konstruktion allein bei der Stadtverwaltung – namentlich bei der Kämmererin und dem Bürgermeister.

Die Mitglieder des Rates müssen bei jeder Vorlage davon ausgehen können, dass die Verwaltung ihnen eine entscheidungsreife und rechtskonforme Vorlage zur Abstimmung präsentiert. Leider ist dies bei den Haushaltsberatungen im Februar 2026 nicht der Fall gewesen. Dass der Rat auf Basis einer „unzutreffenden Rechtslage“ entschied, liegt schlicht daran, dass ihm von der Verwaltungsführung ein fachlich fehlerhaftes Konstrukt zur Abstimmung vorgelegt wurde. Das Instrument der Verlustvorträge wurde hier von der Kämmererin und dem Bürgermeister als gangbarer Weg präsentiert, den die Kommunalaufsicht nun als unzulässig verworfen hat.

Darüber hinaus wurden auch politische Vorgaben ignoriert: Eine der Maßgaben bezüglich der städtischen Finanzplanung waren Einsparungen in der personellen Besetzung der Verwaltung. Auch dies fand leider keinen Eingang in den vom Bürgermeister vorgelegten Haushaltsplan.

Dabei soll der Kämmererin oder dem Bürgermeister bezüglich der rechtlichen Fehleinschätzung gar kein direkter Vorwurf gemacht werden. Das kommunale Haushaltsrecht ist extrem komplex, Rechtslagen ändern sich ständig und unterschiedliche Rechtsauffassungen sind nicht selten. So etwas kann passieren! Der Rat hat selbstverständlich das alleinige Budgetrecht und ist das finale Entscheidungsorgan; er muss sich bei seinen Beschlüssen aber auf eine rechtssichere Vorarbeit und die fachliche Expertise der Verwaltung verlassen können. Wenn eine Strategie zur Haushaltskonsolidierung rechtlich nicht tragfähig ist, ist dies primär ein Versäumnis derer, die das Zahlenwerk so aufgestellt haben. Es ist nun die Pflicht der Verwaltung, dem Rat zeitnah einen rechtskonformen und transparenten neuen Entwurf vorzulegen, anstatt die Verantwortung für die aktuelle Hängepartie indirekt dem Ehrenamt zuzuschieben.

Richtig ist natürlich, dass die Politik durch ihre Entscheidungen und durch die Arbeit der Sachkundigen Bürger in den Ausschüssen sowie der Fraktionen eine Richtung vorgibt und Schwerpunkte setzt. Doch jeder politische Antrag wird, bevor er in den Gremien beschlossen wird, durch die Verwaltung geprüft, bewertet und gegebenenfalls mit dem Hinweis auf Finanzierbarkeit, mögliche Fördermittel oder eben rechtliche Unzulässigkeit versehen. Der Einfluss der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker ist also auch hier klar an die Vorarbeit der Verwaltung gebunden.

Ich finde daher, dass man in der Öffentlichkeit über die Sitzungen des Hennefer Stadtrates klarer und deutlicher benennen muss, wo die tatsächlichen Verantwortlichkeiten liegen!

Euer

Florian Zillger Stellvertretender Vorsitzender der FDP Hennef