Problemzone Happerschosser Straße in Bröl

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bitten wir Sie, namens der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion „Die Unabhängigen“ den nachfolgenden Antrag an die zuständigen Stellen der Stadt Hennef zur zeit-nahen Prüfung und Umsetzung weiterzuleiten:
Ausgangssituation:
Die Sanierung der HS wurde im Spätsommer abgeschlossen. Die ursprünglich schon enge Straße hat durch die neuen Bürgersteige an einigen Stellen noch einmal an Fahrbreite für die Kfz. verloren.
Nicht nur wenn Busse oder LKW (bis 7,5 to zugelassen) die HS benutzen kommt es zu Stillstand oder Ausweichmanöver über den Bürgersteig.
Besondere Engstellen ergeben sich an der Einmündung der Straße Knechtsberg und kurz vor der Einmündung auf die B 478 zwischen den Häusern HS 3 und 6.
Die Geschwindigkeit ist von der B 478 bis kurz vor dem Ortsende auf 30 km/h reduziert. Von Happerschoß bis zu zum Ortseingang Bröl kann mit bis zu 100 km/h gefahren werden.
Diese Situation hat sich jetzt durch die Sperrung der Schloßstraße in Allner dramatisch verschlechtert. Kaum jemand benutzt den Umweg von Happerschoß/ Heisterschoß über Neunkir-chen und Ingersau, um nach Hennef zu gelangen, sondern die HS.
Die Stadt hat zur Problemminderung auf der HS beidseitig Halteverbotsschilder aufgestellt, allerdings vergessen, das Hinweisschild, das das Parken in gekennzeichneten Zonen zulässt, unkenntlich zu machen. Ferner wurde ein Geschwindigkeitsmesser aufgestellt.
Insbesondere der Bergabverkehr ist aber meist mit deutlich mehr als 30 km/h unterwegs. Das in Verbindung mit den Engstellen und Ausweichmanövern über die Bürgersteige führt zur Gefährdung von Fußgängern und Schulkindern (Bus hält beidseitig auf der HS in Höhe der Einmündung Hapsberg).
Wir bitten dringend zeitnah folgende Lösungsvorschläge zu prüfen und umzusetzen:
- Klarstellung des Parkverbotes durch eindeutige Kennzeichnung
- Häufigere Kontrollen der Einhaltung des Parkverbotes durch das Ordnungsamt
- Aufstellen von Warnbarken an den beiden o.e. Engstellen, bzw. Anbringen von Vorrangzeichen (208/308)
- Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit auf 20 km/h ab Ortseingangsschild
- Reduzierung der maximalen Geschwindigkeit von Happerschoß kommend auf 50 km/h bereits 500 Meter vor dem Ortseingangsschild (vor der scharfen Rechtskurve)
- Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei
Ein bloßer Hinweis auf die ausreichende Beschilderung gem. Rechtslage reicht uns hierbei nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen